Hygienekonzept

Wortkino – Dein Theater
Informationen für Besucher zur Sicherheit und Hygiene (Corona-Virus/SARS-CoV-2)
Das Hygiene-Konzept des Wortkinos, der Bühne von Dein Theater wurde nach den Maßgaben der „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (im Weiteren „Corona-Verordnung“)“ in der ab 19.Oktober 2020 gültigen Fassung erstellt.
Allgemeine Informationen zu Hygiene-Maßnahmen
Zu
allen erforderlichen hygienischen Maßnahmen sowie zu den Abstandsregeln
sind am Eingang und in den Sanitärräumen gut sichtbare
Hinweis-Schilder angebracht.
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Innerhalb
des Wortkinos ist es vorgeschrieben, eine Mund-Nasen-Bedeckung
(nichtmedizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare
Mund-Nasen-Bedeckung) zu tragen. Dies gilt für den Besuch der
Vorstellungen insgesamt, vom Betreten des Hauses, am Platz während der
Vorstellung bis hin zum Verlassen des Gebäudes. Außerhalb des Gebäudes
sind die jeweiligen Vorgaben der aktuell gültigen Landesverordnung sowie
der Landeshauptstadt Stuttgart zu beachten. Im Falle einer medizinisch
verfügten Befreiung von der Maskenpflicht ist ein entsprechendes Attest
bei Ankunft im Theater vorzulegen.
Personen, die das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes verweigern, werden von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.
Allgemeine AHA-Hygiene-Regeln
In allen Besucher- und Teilnehmer-relevanten Bereichen werden auf die Einhaltung der „AHA-Hygiene-Regel“ hingewiesen:
• Abstand halten
• Hygienemaßnahmen einhalten
• Alltagsmaske tragen
Sanitäre Einrichtungen/Reinigung
Alle
Räumlichkeiten werden täglich gereinigt, allgemeine Berührungsflächen
wie z.B. Geländer, Türgriffe, Abstellflächen, etc. mit
Flächen-Desinfektionsmittel täglich desinfiziert.
Umsetzung der Hygieneanforderungen (§4 der gültigen Corona Verordnung)
• Die Besucherzahl wird im Wortkino auf maximal 15 Personen beschränkt
• Das Theater öffnet 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung
• Saalöffnung erfolgt 10 Minuten vor Beginn der Vorstellung
• Im gesamten Theater gilt die Abstandregel von 1,5 Meter
• Bühnen- und Zuschauerraum werden regelmäßig quergelüftet
•
Flächen und Gegenstände, Türgriffe und Lichtschalter und sanitäre
Einrichtungen werden nach jeder Vorstellung mit
Oberflächendesinfektionsmitteln behandelt
• Am Eingang sowie in den Sanitärräumen stehen Hand-Desinfektionsmittel, Seife und Papierhandtücher zur Verfügung
•
Die einzelnen Besucher oder Besuchergruppen werden persönlich
aufgefordert, das Foyer zu betreten und die vorbestellten
Eintrittskarten an der Kasse zu erwerben
• Der Kassenraum ist durch eine Plexiglasscheibe vom Foyer getrennt
• Bargeldloses bezahlen ist möglich und erwünscht. Bei Barzahlung erfolgt die Geldübergabe über ein Tablet
•
Die Besucherinnen und Besucher können sich bis zur Saalöffnung im
überdachten Eingangsbereich und auf einzelnen Sitzgelegenheiten im Foyer
aufhalten; auf die Einhaltung des Mindestabstands wird geachtet
•
Den Besucherinnen und Besuchern werden für die gesamte Dauer der
Veranstaltung feste Sitzplätze mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern
in alle Richtungen zugewiesen
• Personen, die in einem gemeinsamen Hausstand leben, können ohne Einhaltung des Mindestabstands beieinander sitzen
• Für die Garderobe der Besucherinnen und Besucher stehen neben den Sitzplätzen „Garderobenstühle“ zur Verfügung.
• Die Dauer der Vorstellung ist auf max. 60 Minuten begrenzt
• Nach der Veranstaltung verlässt das Publikum den Saal und das Foyer unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
• Zwischen zwei Vorstellungen wird eine Pause von mindestens 60 Minuten zum Querlüften und Reinigen eingehalten
Informationen zur Kontakt-Nachverfolgung
Namen und Kontaktdaten werden bei der Kartenbestellung erfasst. Die Daten werden 4 Wochen gesichert und verschlossen aufbewahrt.
Die
Daten werden auf Verlangen der zuständigen Behörde übermittelt, sofern
dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist.
Eine anderweitige Verwendung findet nicht statt.
Personen, die die
Erhebung der genannten Kontaktdaten verweigern, werden vom Besuch bzw.
der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.
Zutritts-/Teilnahmeverbot
Gemäß § 7 der Corona-Verordnung besteht ein Zutrittsverbot für Personen, die
in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder
standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen
sind, oder
b) typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus,
namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie
Halsschmerzen aufweisen.
Rechtliche Grundlage dafür ist – neben der
eingangs erwähnten Landesverordnung – die „Allgemeinverfügung
Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren
Verbreitung des Virus SARS-CoV-2“ der Landeshauptstadt
Stuttgart im 19. Oktober 2020.